10A Hochstift Havelberg; Rep. 10A Hochstift Havelberg (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 10A Hochstift Havelberg
Vorwort:Geschichte des Registraturbildners

Das Bistum Havelberg wurde zusammen mit Brandenburg von König Otto I. auf der Reichsversammlung vom 1. Oktober 948 in Magdeburg gestiftet. Bis zur Gründung des Erzstifts Magdeburg im Jahre 968 gehörte es als Suffraganbistum zur Kirchenprovinz Mainz. Sein Sprengel erstreckte sich im rechtselbischen slawischen Gebiet zwischen der Eide und Peene im Norden, Havel und Rhin im Süden, nach Nordosten bis an die See. Im Slawenaufstand von 983 ging auch dieser Bischofssitz wie der Brandenburger verloren und wurde erst im Zuge der deutschen Ostexpansion des 12. und 13. Jh. wiedererrichtet. Nach der Gründung des Stifts Jerichow errichteten die Bischöfe von hier aus im Jahre 1150 ihr eigenes Domkapitel in Havelberg. Die Entwicklung der Diözese wurde durch die Herausbildung der Landesherrschaften bestimmt; im Osten und Südosten wurde sie seit der Mitte des 13. Jh. durch das Land Stargard und die Herrschaft Ruppin begrenzt. Die ursprünglich reichsunmittelbare Stellung verlor der Bischof - früher als der Brandenburger - an die Markgrafen; seit Friedrich II. erfolgte die Nomination durch den Kurfürsten. Die Reformation verbreitete sich von der Nachbardiözese Brandenburg aus schnell über das Bistum, obwohl Bischof und Domkapitel noch längere Zeit Anhänger des Katholizismus blieben. Nach dem Tode des letzten Bischofs 1548 und längerer Vakanz gelangte das bischöfliche Amt 1553 in die Hände der Kurprinzen. Seit 1571 hatten es auch diese nur noch nominell inne, da der Kurfürst als Landesherr praktisch über das Bistum verfügte und dessen Besitzungen dem landesherrlichen Domanialbesitz einverleibte. 1598 erfolgte die völlige Realunion.
Die ursprünglichen Dotationen des Bistums, die Burgwarde Havelberg (z. T.), Kabelitz, Nitzow, Plot (?), Putlitz und Wittstock, wurden nach der Wiedereinnahme teilweise für die Ausstattung der Stifter Jerichow und Havelberg verwendet. Das Tafelgut des Bischofs blieb jedoch beträchtlich und wurde zuletzt in folgenden 4 Ämtern verwaltet: Wittstock und Zechlin (mit Wittstock, Dossow, Babitz, Berlinchen, Biesen, Blandikow, Dranse, Glienike, Groß Haßlow und Klein-Haßlow, Jabel, Papenbruch, Schweinrich, Sewekow, Teetz, Wernikow, Wulfersdorf, Zaatzke, Zechlin), Plattenburg (mit Wilsnack, Abbendorf, Bendelin, Haverland, Legde, Groß Leppin, Groß und Klein Lüben, Söllenthin, Vehlgast, Werder), Schönhausen (mit Fischbeck und Schönhausen) und Bellin (mit [Fehr]bellin, Lentzke, Linum, Tarmow). Eigenwirtschaft betrieb der Bischof als Gutsherr in beträchtlichem Umfange auf den Vorwerken bzw. Höfen Wittstock, Plattenburg, Zechlin, Schönhausen und Lentzke. Aus einem Teil dieser Besitzungen entstanden die landesherrlichen Ämter Fehrbellin, Wittstock und Zechlin (vgl. Rep. 7). Das Patronat hatte der Bischof über 19 Pfarr- und 15 Filialkirchen.

Bestandsgeschichte

Von dem ehemals auf der Burg Wittstock bzw. der Plattenburg verwahrten bischöflichen Archiv sind nur geringe Reste erhalten geblieben. Große Verluste müssen bereits in der Reformation und später im 30jährigen Krieg eingetreten sein. Ein Urkundeninventar vom Anfang des 16. Jh. verzeichnet noch 148 Urkunden, seit dem 30jährigen Krieg waren bis 1945 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz etwa der vierte Teil, ferner je 1 Kopial-, Register- und Lehnbuch erhalten geblieben (vgl. Germania sacra, Abt. I, Bd. 2, S. 15). Das BLHA verwahrt seit 1963 die Originalurkunden, bei denen keine Verluste in der Auslagerung im Zweiten Weltkrieg eingetreten sind, das Kopiar und das bischöfliche Lehnbuch (vorher GStA, Rep. 78, Nr. 47 und 48). Es fehlt das Registerbuch (Pr.Br.Rep. 16 III h 1).
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1698217
 
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