37 Liebenberg; Rep. 37 Herrschaft Liebenberg, Kr. Templin; 1330-1945 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 37 Herrschaft Liebenberg, Kr. Templin
Dat. - Findbuch:1543 - 1945
Vorwort:Besitzgeschichte

Das am Rand des Havelbruchs gelegene Dorf Liebenberg war im Mittelalter ein Teil des Ländchens Löwenberg, das 1267-1536 unter der Lehnshoheit der Bischöfe von Brandenburg stand. 1460 kaufte Hans von Bredow auf Burg Friesack das Ländchen und wurde damit vom Bischof belehnt. 1487 verlieh dieser denen von Bergsdorf 11 Hufen auf dem wüsten Felde Liebenberg nebst 5 Hüfner- und 6 Kossätenhöfen und 7 freie Hufen zu ihrem Hof in Bergsdorf. Diese Besitzungen kamen an Hans von Arnim zu Zehdenick, seit 1528 zu Boitzenburg, der sie 1529 an Hans von Bredows Witwe gegen Lehngüter in Börnicke und Zepernick vertauschte. Die Bredows errichteten in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts auf der Feldmark Liebenberg einen Rittersitz, bei dem in der Folgezeit fünf Kossätenhöfe wiederbesetzt wurden. 1652 erwarb der kurfürstliche Kämmerer und Oberjägermeister Jobst Gerhard von Hertefeld auf Hertefeld, Kolk und Weeze am Niederrhein das durch den Krieg völlig heruntergekommene Haus Liebenberg mit Anteilen an Dorf und Gut Bergsdorf (seit 1771/72 vollständig) aus dem Konkurs der Familie von Bredow. Kurz zuvor hatte er bereits 100 Hufen Bruchland zwischen Liebenberg und Grüneberg durch Tausch vom Landesherren und die wüste Feldmark Häsen im Ruppinschen erstanden. Der Kenner holländischer Deichbaumethoden sorgte für die Urbarmachung und Besiedlung des Bruchlandes, von dem er in der Folge weitere Flächen erwarb. In der später Neuholland genannten Siedlung ließ er Kolonisten aus seinen niederrheinischen Gütern ansetzen, die Milchwirtschaft betrieben. 1704 kaufte der Fiskus die Kolonie Neuholland. Einen Teil der Feldmark Häsen ließ Hertefeld mit Reformierten aus Kleve besiedeln (Klevesche Häuser). 1773 entstanden auf Liebenberger Gebiet die Vorwerke Luisenhof und Hertefeld, vor 1860 Neuhäsen, das von Häsen abgebaut worden war. Da mit dem Tod von Karl v. Hertefeld († 1867) die Familie ausstarb, hatte dieser in seinem Testament den 1866 gestifteten Fideikommiss Liebenberg seiner Großnichte Alexandrine Gräfin zu Eulenburg geb. Freiin v. Rothkirch u. Panthen vermacht. Dazu gehörten Haus Liebenberg mit den Vorwerken Luisenhof und Hertefeld, der Liebenberger Forst, das Gut Häsen, das Vorwerk Neuhäsen, die Kleveschen Häuser und die wüste Mark Lanke. Das Rittergut Bergsdorf war kurz zuvor aufgelöst worden.
Die Edlen Herren zu Ileburg besaßen im Mittelalter Burg, Stadt und Herrschaft Eilenburg in Sachsen. Im 15. Jahrhundert wandten sie sich nach Ostpreußen und wurden 1786 in den Grafenstand erhoben. Um 1800 bestanden vier Linien zu Prassen, Wicken, Gallingen und Perkinchen. Philipp Conrad Graf zu Eulenburg (1820-1889) aus dem Hause Perkinchen vermählte sich mit Alexandrine von Rothkirch und Panthen, die von ihrem Großonkel Karl von Hertefeld 1867 die Herrschaft Liebenberg erbte. 1897/1898 erfolgte die preußische Namens- und Wappenvereinigung als Grafen zu Eulenburg und Freiherren von und zu Hertefeld. Nach dem Tode Philipp Conrads übernahm sein Sohn Dr. jur. Philipp (1900: Fürst) zu Eulenburg und Hertefeld, Graf v. Sandels (1847-1921) die Herrschaft Liebenberg. Der kaiserliche Botschafter und enge Vertraute Kaiser Wilhelm II. war mit Augusta geb. Gräfin Sandels vermählt. Neben seinen Nachlasspapieren sind die Unterlagen des Botschafters Friedrich Albrecht Graf z. E. (1815-1881), insbesondere aus seiner Ostasienexpedition, die bedeutendsten Nachlässe im Familienarchiv. Nach dem Tode Philipps übernahm sein Sohn Friedrich Wend die Güter Liebenberg und Häsen. Sie wurden 1945 durch die Bodenreform enteignet. 1929 umfasste der Besitz in Liebenberg, Kr. Templin 2.045 ha. (Grundsteuerreinertrag ca. 14.600 RM) und der in Häsen, Kr. Ruppin 1.958 ha. (ca. 17.800 RM).

Bestandsgeschichte

Große Teile des Herrschaftsarchives wurden bei der Plünderung des Schlosses durch die Rote Armee 1945 zerstört. Reste des Aktenbestandes kamen zum Teil erheblich beschädigt und nur noch fragmentarisch überliefert 1949 und 1954, u. a. vom Kreisgericht Templin, in das BLHA. Sie wurden 1958ff geordnet und neu verzeichnet. Eine Urkunde wurde 1982 aus dem Stadtarchiv Eberswalde übernommen. Der Bestand ist - bis auf Einzelstücke - Depositum der Grafen zu Eulenburg und Hertefeld. - Ein Teil des Nachlasses von Philipp Fürst z. E., darunter eine vollständige Abschrift der politischen Korrespondenz, befindet sich im Bundesarchiv in Koblenz; Teile des Familienarchives befinden sich in der Fürstlich zu Eulenburg und Hertefeld'schen Verwaltung zu Weeze.

Literatur

Mathis Leibetseder und Werner Heegewaldt, Gestaltete Landschaft. Archivalische Quellen zu Schlössern, Herrenhäusern und Gärten im Land Brandenburg [= Inventar der baugeschichtlichen Quellen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv]. Berlin 2004, Nr. 2435-2437 u. 3221-3235. - Wend Graf zu Eulenburg-Hertefeld, Ein Schloß in der Mark Brandenburg. Erinnerungen an Liebenberg. Stuttgart 1990. - George Adalbert v. Mülverstedt, Diplomatarium Ileburgense. Urkundensammlung zur Geschichte und Genealogie der Grafen zu Eulenburg, 2 Bde, Magdeburg 1877-1879. - Nachrichten über die Grafen zu Eulenburg, 3 Hefte, Magdeburg 1880 u. Berlin 1893 sowie 1. Reihe, 1. Heft u. 2. Reihe, 5 Hefte, bearbeitet von Emil Hollack, Königsberg/Pr. 1911-1917. - Jan Peters, Neuholland von den Anfängen bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, in: Jan Peters, Hartmut Harnisch und Lieselott Enders (Hrsg.), Märkische Bauerntagebücher des 18. und 19. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam, 23), Weimar 1989, S. 9-39. - John C.G. Röhl (Hrsg.), Philipp Eulenburgs politische Korrespondenz, 3 Bde, Boppard am Rhein 1976-1983.
Verweis:Geheimes Staatsarchiv PK, Berlin-Dahlem: X. HA, Rep. 37 Liebenberg: 1 Lehnbrief 1664

Angaben zur Benutzung

Benutzungsbeschränkung:Depositum Depositum der Grafen zu Eulenburg und Hertefeld, vertreten durch die Fürstlich zu Eulenburg und Hertefeld’sche Gutsverwaltung, Haus Hertefeld, 47625 Weeze. Vertrag vom 1.8.1997. §2 "Neu angefügte Schriftstücke (z.B. persönliche Schriftwechsel und sonstige Schriftstücke persönlichen Inhalts), die nach 1907 entstanden sind, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verwaltung vorgelegt werden. Dieses gilt auch in Einzelfällen auch für früher entstandene Schriftstücke, bei denen ein Sperrvermerk nach erfolgter Archivierung festgelegt wird." Keine tatsächliche Benutzungsbeschränkung, da keine Schriftstücke neu hinzugefügt wurden!
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=105405
 
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