342 NF LA Brbg; Rep. 342 Landesausschuss Brandenburg der Nationalen Front; 1948-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 342 Landesausschuss Brandenburg der Nationalen Front
Dat. - Findbuch:1948 - 1952
Vorwort:Organisationsgeschichte
Bemühungen zur Bildung einer Volksfront aller demokratischen Kräfte datieren aus der Mitte der 30er Jahre. Diese scheiterten nicht nur in Deutschland, sondern international und wurden erst im Juli 1943 mit der Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland wiederbelebt. Nachdem bereits am 19. Juni 1945 das Zentralkomitee der KPD und der Zentralvorstand der SPD die Bildung eines gemeinsamen Aktionsausschusses vereinbart hatten, bildeten KPD, SPD, CDU und LDPD im Juli den Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien. Dieser legte sich auf die Entnazifizierung, den wirtschaftlichen Wiederaufbau, die Religionsfreiheit, den Aufbau der Verwaltung und die Wiedergutmachung als vordringlichste Aufgaben fest. Die zentrale Leitung und Koordinierung der Aufgaben übernahm der zweimal monatlich tagende Zentrale Blockausschuss, der sich aus jeweils drei Vertretern jeder Partei zusammensetzte und seine Beschlüsse einstimmig fassen musste.
Der Blockausschuss der Provinz Brandenburg konstituierte sich am 22. November 1945. Auf der Ebene der Landkreise und Gemeinden der Provinz Brandenburg entwickelten sich die Ausschüsse nur zögerlich und wurden teilweise erst nach der Gründung der DDR gebildet. Der Provinzialblockausschuss konzentrierte seine Tätigkeit vorrangig auf die Unterstützung der Verwaltung und verstand sich als vorparlamentarisches Gremium bis zur Konstituierung des Provinziallandtages. In diesem Zusammenhang stellte die CDU im Januar 1946 den Antrag zur Bildung einer aus den Vertretern der vier Blockparteien paritätisch besetzten Beratenden Versammlung, diese wurde mit dem Befehlscchreiben Nr. 2031 der SMA Brandenburg vom 23. Mai 1946 legalisiert. Am 13. Juni 1946 erließ die Provinzialverwaltung Brandenburg daraufhin eine Verordnung über die Errichtung von Beratenden Versammlungen bei den Provinzialverwaltungen und den Selbstverwaltungskörperschaften. Die Beratende Versammlung bei der Provinzialverwaltung war mit insgesamt 70 Mitgliedern der drei Blockparteien und des FDGB (jeweils zehn Vertreter), des VdgB (fünf Vertreter), der FDJ, der Frauenausschüsse und der Industrie- und Handelskammer (jeweils drei Vertreter) besetzt. Sie wurde vom Präsidenten der Provinzialverwaltung ernannt und tagte bis zu den Landtagswahlen am 20. Oktober 1946 insgesamt dreimal. Im Februar 1947 wurden vom Landesblockausschuss Arbeitsrichtlinien erlassen. Diese sahen vor, dass zunehmend auch Vertreter der Massenorganisationen in den Block integriert werden sollten. An politischer Bedeutung gewann der Block der antifschistisch-demokratischen Parteien mit der im Herbst 1947 einsetzenden Volkskongressbewegung. In Vorbereitung des am 6./7. Dezember 1947 in Berlin stattfindenden 1. Deutschen Volkskongresses für Einheit und gerechten Frieden wurden vom Landesblockausschuss Brandenburg öffentliche Konferenzen veranstaltet, um breite Bevölkerungsschichten für die Volkskongressbewegung zu aktivieren. Die sogenannten "Schicksalsfragen" zum Weiterleben der deutschen Nation, der geistigen Erbschaft des deutschen Volkes und der Erneuerung des geistigen Lebens wurden von Aufklärungsgruppen mit der Bevölkerung diskutiert. Dabei wurden auch Fragen zu Weltanschauung, Politik, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Nationalität, Frieden, kulturellem Erbe, Tätigkeit von Partei und Staatsapparat behandelt, und Agitationsmaterialien, die das Wesen des Kapitalismus entlarven sollten und vor einer "Amerikanisierung" warnten, wurden verteilt.
Auf dem 1. Volkskongress wurde ein ständiger Ausschuss gewählt, der die Vorbereitung der künftigen Kongresse zentral koordinieren sollte. Nach dem Verbot der Volkskongressbewegung in den Westzonen im Februar 1948 blieb diese auf die SBZ beschränkt. Auf dem am 14. Dezember 1947 einberufenen Landeskongress für Einheit und gerechten Frieden, der sich mit der Lösung der nationalen Frage, der Trennung der bürgerlichen Parteien in zwei Gruppen befasste, wurde die Einrichtung eines ständigen Landesausschusses sowie die Bildung von Kreis-, Stadt-, Gemeindeausschüssen beschlossen. Der Landesvolksausschuss konstituierte sich am 31. Dezember 1947 und setzte sich zunächst aus zwei Vertrretern der SED und je einem Vertreter der CDU und des FDGB zusammen. Als geschäftsführendes Organ des Landesvolksausschusses fungierte ein aus vier Sekretären, einem Schulungsleiter, mehreren Sachbearbeitern und technischem Personal bestehendes Sekretariat. Ihm oblag in erster Linie die Leitung der Volksabstimmung in Brandenburg und die Organisation der Delegiertenwahlen zu den Volkskongressen. Die hauptamtlichen Sekretariatsmitarbeiter wurden aus Zuschüssen der Landesregierung und der Parteien und Massenorganisationen sowie durch Einnahmen aus dem Broschüren- und Zeitungsverkauf finanziert.
Der im März 1948 tagende 2. Deutsche Volkskongress fasste den Beschluss, ein Volksbegehren für einen Volksentscheid über die Einheit Deutschlands durchzuführen. Der aus dem Präsidium, einem Sekretariat, den Fachausschüssen für Wirtschaft, Verfassung, Volksbildung, Sozialpolitik und Kultur bestehende Volksrat wurde als beratendes und beschließendes Organ zwischen den Kongressen ebenfalls gewählt. Am 15./16. Mai 1949 fanden in Brandenburg die Wahlen zum 3. Volkskongress statt. Da die Beteiligung an denselben außerst gering war, wurde vom Landesvolksausschuss ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, der u.a. die Durchführung von Arbeitskonferenzen der Kreisvolksausschüsse, die Schaffung von Wohnbezirksausschüssen und die initiierung einer ideologischen Kampagne zur Schaffung einer "nationalen Front" vorsah. Des weiteren wurden Besprechungen mit den Führungsgremien der Parteien, Massenorganisationen, den Berufsverbänden und den Landesbehörden anberaumt sowie Presse- und Rundfunkkampagnen durchgeführt, um weitere Kader für die personelle Erweiterung der Ausschüsse zu rekrutieren und die Mitarbeit breiter Bevölkerungskreise in der Nationalen Front zu erzielen. Der am 29./30. Mai 1949 tagende 3. Volkskongress nahm den Verfassungsentwurf an, wählte den Volksrat neu und verabschiedete ein Manifest zur Erweiterung der Nationalen Front für Einheit und Frieden. Auf der am 23. August einberufenen Landesarbeitstagung der Volksfrontausschüsse wurde die Erweiterung des Landesvolksausschusses beschlossen.
Am 4. Oktober 1949 fasste der Parteivorstand der SED den Beschluss über die Nationale Front des demokratischen Deutschland und die SED und am darauffolgenden Tag konstituierte sich der Volksrat zur Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik. Mit gleichen Datum wurde die Bildung der Nationalen Front des demokratischen Deutschland aus den dem Demokratischen Block angehörenden Parteien beschlossen, deren hautsächliche Aufgaben nunmehr im Kampf um die staatliche Einheit Deutschlands, für den Abschluss eines die staatliche Souveränität Deutschlands sichernden Friedensvertrages und der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bestehen sollte. Am 15. Oktober 1949 wurde in Brandenburg eine Organisationskommission gebildet, welche die Umbildung der Volksausschüsse in Ausschüsse der Nationalen Front koordinieren und die Aufklärungsarbeit v.a. unter der ländlichen Bevölkerung intensivieren sollte. Im Januar/Februar 1950 vollzog sich endgültig die Umwandlung der Volksausschüsse. Als oberstes Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen fungierte nunmehr der am 24. Januar 1950 gebildete Landesausschuss der Nationalen Front. Er setzte sich weitgehend paritätisch aus 150 Mitgliedern der SED, CDU, LPD, NDPD, DBD, des FDGB, der VdgB, des Kulturbundes, der Gesellschaft für DSF, der FDJ, der VVN, dem Deutschen Sportausschuss, des DFD, der Volkssolidarität, den Genossenschaften, Ärzten, Lehrern, Pfarrern, Angehörigen der Intelligenz, Aktivisten, Unternehmern, Handwerkern, Geschäftsleuten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Vorsitzender wurde Landtagspräsident Otto Meier, Stellvertreter Landrat des Kreises Teltow, Siebenpfeiffer. Sowohl die Mitglieder des Landesausschusses als auch die Mitarbeiter des Sekretariats mussten von der SED-Landesleitung bestätigt werden. Das Sekretariat bestand aus 17 Mitgliedern und war in die Referate Kader, Werbung, Schulung, Wünsche und Beschwerden der Bevölkerung, Kirchenfragen, Finanzen und die Bereiche Literatur, Gesamtdeutsche Arbeit gegliedert. Ihm oblag neben der Geschäftsführung des Landesausschusses und der Anleitung der nachgeordneten Kreisausschüsse, die Organisation von Aufklärungsveranstaltungen mit Bürgern Westdeutschlands, der Aufbau von Korrespondenzzirkeln im Landesmaßstab. Den Kreisausschüssen nachgeordnet waren die Ortsausschüsse und diesen unterstanden wiederum Wohngebietsgruppen.
Die Nationale Front entwickelte sich zu einer von der SED dominierten und vom Prinzip des demokratischen Zentralismus gepräten Organisation, die ihre Tätigkeit zunehmend auf die Wahlvorbereitung und-durchführung sowie propagandistische Aufgaben reduzierte. Nach der Verwaltungsreform 1952 wurden die Aufgaben des Landesauschusses Brandenburg von den Bezirksausschüssen Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus wahrgenommen.

Bestandsgeschichte
Die überlieferten Unterlagen des Landesausschusses der Nationalen Front wurden vom Bezirksauschuss Potsdam der Nationalen Front an das BLHA übergeben. Angaben zur Tätigkeit des demokratischen Blocks und der Nationalen Front im Land Brandenburg befinden sich in weiteren für den Zeitraum von 1945 bis 1952 im BLHA überlieferten Beständen. Darüber hinaus sind in dem im Bundesarchiv befindlichen Bestand des Nationalrates der Nationalen Front Berichte des Landesausschusses Brandenburg enthalten. Lohn- und Gehaltsunterlagen von Mitarbeitern der Brandenburger Landes- und der Kreisausschüsse befinden sich bei der DISOS GmbH, Archiv- und Dokumentationszentrum Berlin-Brandenburg.
Nachfolger:Nationale Front - Bezirksausschüsse Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus

Angaben zum Umfang

Umfang:0,55 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 342 Nationale Front - Landesausschuss Brandenburg Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=67444
 
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