282 HWK; Rep. 282 Handwerkskammer Land Brandenburg, Potsdam; 1946-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 282 Handwerkskammer Land Brandenburg, Potsdam
Dat. - Findbuch:1946 - 1952
Vorwort:Betriebsgeschichte
Mit der Verordnung über die Errichtung einer Handwerkskammer vom 15. Juli 1946 wurde in der Provinz Mark Brandenburg die Handwerkskammer gebildet. Sie war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hatte ihren Sitz in Potsdam. In den Kreisen und anderen Orten mit entwickeltem Handwerk entstanden Zweigstellen. Ihr Zweck bestand in der Förderung des Handwerks und der Kleinindustrie. Bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstand sie der Provinzialverwaltung.
Am 9. August 1950 erließ die Provisorische Volkskammer der DDR das Gesetz zur Förderung des Handwerks. In ihm wurde die Bildung von Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Ländern verfügt und die Aufgaben des Handwerks, der Handwerksgenossenschaften sowie der Landeshandwerkskammern benannt. Den Handwerkskammern oblagen insbesondere die Erfassung der Handwerksbetriebe in der Handwerksrolle, der Kleinindustrie in der Gewerberolle und der Genossenschaften in besonderen Listen, die Beratung der Mitglieder in wirtschaftlichen Fragen zwecks Leistungssteigerung, die Förderung der für den Export arbeitenden Mitglieder und die Pflege des Erfahrungsaustausches der Mitglieder untereinander, die Mitwirkung bei den Tarifvereinbarungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen, die Veranstaltung von fachlichen und technischen Fortbildungs- und Vorbereitungskursen sowie die Ausübung der Aufsicht über die Handwerksgenossenschaften. In den Kreisen gab es Geschäftsstellen. Die Landeshandwerkskammern unterstanden der Aufsicht und den Weisungen des für die Industrie des jeweiligen Landes zuständigen Ministers.
Die Verordnung über die Umbildung der Vertretungen des Handwerks vom 20. August 1953 bestimmte die Auflösung der Landeshandwerkskammern per 30. September 1953 und die Schaffung von Bezirkshandwerkskammern mit ihren Organen und Kreisgeschäftsstellen. Die Handwerkskammern der Bezirke waren juristische Personen und unterstanden der Aufsicht und den Weisungen der Räte der Bezirke.

Bestandsgeschichte
Die Akten gelangten im Rahmen der Übergabe des VS-Archivs des 1952 aufgelösten Landes Brandenburg in das BLHA und wurden 1995 bearbeitet. Das Findbuch entstand 2002.
Nachfolger:Bezirkshandwerkskammern

Angaben zum Umfang

Umfang:0,22 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 282 Handwerkskammer Land Brandenburg, Potsdam Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=65997
 
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