287 Sparkasse; Rep. 287 Brandenburgischer Sparkassenverband, Potsdam; 1936-1953 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 287 Brandenburgischer Sparkassenverband, Potsdam
Dat. - Findbuch:1936 - 1953
Vorwort:Betriebsgeschichte
Mit dem SMAD-Befehl Nr. 01 vom 23. Juli 1945 konnten in der Sowjetischen Besatzungszone wieder Sparkassen eröffnet werden. Sie hatten eine Abrechnung über ihre Tätigkeit bis zum Eintreffen der Roten Armee vorzulegen und Auszahlungen auf Einlagen bis zum 8. Mai 1945 zu unterlassen.
Mit Rundverfügungen vom 31. Juli und 5. August 1945 wandte sich der Präsident der Provinzialverwaltung an die Landräte und Oberbürgermeister zwecks Neuordnung des Banken- und Sparkassenwesens. Danach hatten alle Banken und Sparkassen, einschließlich des alten Brandenburgischen Sparkassen- und Giroverbandes, ihre Tätigkeit einzustellen. Sparkassen und ein Brandenburgischer Sparkassenverband konnten neu gebildet werden, wurden jedoch nicht Rechtsnachfolger der geschlossenen Einrichtungen. Neu gegründet wurde ebenfalls die Provinzialbank Mark Brandenburg, die an allen wichtigen Orten in der Provinz Filialen schaffen konnte.
Die Neueröffnung der Sparkassen und des Brandenburgischen Sparkassenverbandes erfolgten fast nahtlos. Die Umgründungen traten für Außenstehende kaum in Erscheinung.
In der "Verordnung über Aufbau und Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen in der Provinz Mark Brandenburg" vom 8. November 1945 wurden die rechtlichen Grundlagen der Sparkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts dargelegt. Sie konnten mit Genehmigung der Provinzialverwaltung durch die Selbstverwaltungskörperschaften (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Gemeinden) errichtet werden. Organe der Sparkassen waren der ehrenamtliche Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, sowie dem Leiter der Sparkasse und seinem Stellvertreter. Die Kontrolle über die Tätigkeit der Sparkassen wurde durch die Finanzabteilung der Provinzialverwaltung ausgeübt. Die Durchführung der Prüfungsarbeiten, wie z.B. der Jahresabschlüsse, konnte dem Brandenburgische Sparkassenverband übertragen werden. Die Sparkassen führten Spar- und Girokonten. Einlagen, die bis zum 9. Mai 1945 entstanden waren, durften nicht ausgezahlt werden
Mit der "Verordnung für öffentlich-rechtliche Sparkassen" vom 31. Juli 1946 und dem Inkrafttreten der Mustersatzung der Sparkassen per 1. August 1946 auf Erlass der Provinzialverwaltung vom 15. August 1946 fand die Bildung der Sparkassen ihren Abschluss.
Mit der Rundverfügung vom 5. August 1945 rief der Präsident der Provinzialverwaltung auch den neuen Brandenburgischen Sparkassenverband zum 1. August 1945 ins Leben. Die Funktion der Girozentrale erhielt die Provinzialbank Mark Brandenburg. Der Sparkassenverband erhielt seine endgültige Rechtsgrundlage erst mit der "Verordnung über den Brandenburgischen Sparkassenverband" vom 31. Juli 1946. Der Sparkassenverband war eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam. Mitglieder des Sparkassenverbandes waren sämtliche Sparkassen. Aufsichtsbehörde war die Provinzialverwaltung. Die Aufgabe des Sparkassenverbandes bestand in der allgemeinen Leitung und Kontrolle der Tätigkeit der Sparkassen, der Wahrnehmung allgemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte im Sparkassenwesen, der Unterrichtung und Beratung der Verbandsmitglieder, der Durchführung von Revisionen, der Aus- und Fortbildung der Dienstkräfte sowie der Ausführung der von der Provinzialverwaltung geforderten Maßnahmen.
Die vorläufige Satzung vom 4. Oktober 1946 wurde am 26. Juni 1947 durch eine endgültige abgelöst, die rückwirkend zum 1. Mai 1947 in Kraft trat. Aufsichtsbehörde des Sparkassenverbandes war nunmehr die Deutsche Finanzverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone, vertreten durch den Minister der Finanzen der Mark Brandenburg. Die Satzung benannte als Organe des Verbandes die Verbandsversammlung, den Verbandsvorstand und den Verbandsdirektor, erläuterte deren Zusammensetzung und Aufgaben.
Erst jetzt konnten die Verbandsorgane gebildet oder gewählt werden. Bis dahin wurde der Verband durch den bis Ende 1938 amtierenden Verbandsvorsteher des Brandenburgischen Sparkassen- und Giroverbandes, Rechtsanwalt und Notar Dr. Albrecht Zieger, und nach dessen Abberufung im August 1947 im Auftrag der Landesregierung kommissarisch durch Regierungsrat Schramm geleitet. Die Verbandsversammlung trat erstmals am 1. September 1947 zusammen und wählte den Verbandsvorstand und als Verbandsdirektor Friedrich Grünberg. Im Frühjahr 1950 wurde Herr Bischoff Verbandsdirektor.
Außerdem hatten sich als Hilfsorgane ohne Beschlussrecht die Tagungen der Sparkassenleiter und die Sparkassensprechtage zur Beratung und Schulung leitender Angestellter herausgebildet.
Zwischen den Sparkassenverbänden der Länder fanden regelmäßige Erfahrungsaustausche und Beratungen statt. Auf Weisung des Ministers der Finanzen der DDR wurde dann zum 1. September 1951 eine übergeordnete Zentralstelle der Sparkassenverbände gegründet. Sie arbeitete bis Ende des Jahres als "Brandenburgischer Sparkassenverband, Außenstelle Berlin - Zentralstelle der Sparkassenverbände", ab 1952 als "Zentralstelle der Sparkassenverbände".
Im Laufe der Jahre nahm die Zentralisation im Sparkassenwesen zu. Existierten zunächst neben den Kreissparkassen mit ihren Haupt- und Nebenzweigstellen noch zahlreiche Stadtsparkassen innerhalb der Landkreise, so gab es ab 1950 Bemühungen, die Stadtsparkassen den Kreissparkassen als Zweigstellen zuzuordnen. Das gelang insbesondere 1950 im Zuge einiger Änderungen der Landes- und Kreisgrenzen und spätestens im Zusammenhang mit der Auflösung der Länder und der Bildung der Bezirke im Sommer 1952 und der Neugliederung der Sparkassenstruktur.
Am 30. Oktober 1952 fasste der Ministerrat der DDR einen Beschluss über die Auflösung der Sparkassenverbände in den Ländern und der Zentralstelle der Sparkassenverbände in Berlin. Gleichzeitig wurde in diesem Beschluss festgelegt, dass die Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Stadtsparkassen künftig vom Minister der Finanzen der DDR, Hauptabteilung Kreditwesen, erfolgen sollte. Zu diesem Zweck wurde in der Hauptabteilung Kreditwesen eine Abteilung Sparkassen und bei den Räten der Bezirke in den Abteilungen Finanzen ein Hauptreferat Sparkassen und Banken gebildet. Damit waren Aufgaben des Sparkassenwesens in den Staatsapparat verlegt worden.

Welche Schwerpunkte der Arbeit standen vor dem Sparkassenverband und den Sparkassen?
Zunächst galt es, die räumlichen Voraussetzungen für die Arbeit zu schaffen. So wie einzelne Sparkassen, insbesondere östlich der Oder, zum Ende des Krieges Ausweichquartiere geplant und teilweise realisiert hatten und somit Vermögenswerte, Bücher und wichtige Akten sicher stellen konnten, hatte sich auch der Brandenburgische Sparkassen- und Giroverband eine Ausweichstelle in Lübbenau geschaffen. Das eigentliche Verbandsgebäude hatte sich in Berlin, Alte Jakobstr. 130/132, befunden und wurde bei Fliegerangriffen im Januar 1945 stark beschädigt. Daraufhin konnte nur noch im Luftschutzkeller gearbeitet werden. Bei einem Luftangriff am 3. Februar wurde es dann völlig zerstört. Der Verband fand eine neue Unterkunft in den Räumen der Stadtsparkasse Potsdam, Nauener Str. 33. Da die Front näher rückte, wurde die Ausweichstelle in Lübbenau nicht mehr bezogen. Am 14. April nahm auch das Potsdamer Gebäude bei Fliegerangriffen schweren Schaden. Bei weiteren Kampfhandlungen in Potsdam wurde nahezu das gesamte Schriftgut vernichtet. Im Mai erhielt der Verband Räume im ehemaligen Regierungsgebäude, Spandauer Str. 32/34, zugewiesen, im Juli an der Alten Zauche 67 und im April 1946 Am Kanal 32.
Zu den Aufgaben der Sparkassen gehörte zunächst einmal das "normale" Geschäft, wie die Sparwerbung, die Führung der Spar- und Girokonten sowie die Kreditvergabe. Diesbezüglich hatten sie sich gegenüber der Provinzialbank und ihrem entstehenden Filialnetz zu behaupten und standen teilweise in Konkurrenz zueinander. Insbesondere bei der Kreditvergabe waren die Sparkassen zunächst beschränkt. Über kleinere Kredite konnten sie selbst entscheiden (beispielsweise im November 1945: bis 5.000 RM; im August 1946: bis 10.000 RM), bei größeren Krediten musste die Genehmigung der Finanzabteilung der Provinzialverwaltung eingeholt werden (1945: 5.001-10.000 RM; 1946: 10.001-25.000 RM).
Daneben hatten die Sparkassen umfangreiche Aufgaben bei der Abwicklung des Altgeschäftes zu bewältigen. Auf die Wichtigsten sei hier verwiesen:
Mit der Schließung der alten Sparkassen waren auch die Konten eingefroren worden. Die Bürger hatten keinen Zugriff auf ihre Guthaben aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945. Unmittelbar nach Kriegsende, noch bevor es Regelungen zum Sparkassenwesen gab, zahlten Sparkassen aber Gelder aus den alten Konten aus. Dieses Geld galt es, wieder hereinzuholen.
Erst der SMAD-Befehl Nr. 74 vom 9. März 1946 gestattete die Auszahlung von 300 RM, für Arbeitsunfähige bis zu 400 RM, sofern ihre Guthaben nicht 3.000 RM überschritten. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 258 vom 26. August 1946 konnten auch Frauen, deren Männer nicht aus dem Kriege heimgekehrt waren oder sich in Kriegsgefangenschaft befanden, auf das Sparbuch des Mannes 300 RM bzw. 400 RM, falls sie kein weiteres Einkommen hatten, ausgezahlt bekommen.
Der SMAD-Befehl Nr. 66 vom 9. März 1946 verpflichtete u.a. die Sparkassen zur Einziehung aller Darlehen und Hypotheken der geschlossenen Sparkassen. In Brandenburg hatten die Zahlungen auf Konten der Provinzialverwaltung bei der Provinzialbank einzugehen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildete die Währungsreform, die sich über einen Zeitraum von Sommer 1949 bis Ende 1950 erstreckte. Die Währungsreform wurde über mehrere SMAD-Befehle und Anordnungen geregelt, u.a. den SMAD-Befehl Nr. 111 vom 23. Juni 1948 , die "Verordnung über die Währungsreform in der SBZ Deutschlands" vom 21. Juni 1948 , den SMAD-Befehl Nr. 124 vom 24.07.1948 , die "Anordnung zur Regelung des Umtauschs der im Umlauf befindlichen Reichsmark und Rentenmark mit aufgeklebten Spezialkupons in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank" und die "Anweisung über die Umwertung von Guthaben, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind" . Sie verfügten den Umtausch des alten Geldes (Reichsmark, Rentenmark und Mark der alliierten Militärbehörden) in neue Geldscheine (Reichsmark und Rentenmark mit aufgeklebtem Spezialkupon) und dann den Umtausch des Kupongeldes in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank. Im Allgemeinen galt beim Umtausch das Verhältnis 10:1, es gab aber zahlreiche Sonderregelungen. Beträge über 5.000 Mark gingen auf ein Sperrkonto und wurden erst nach Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihres Erwerbs freigegeben. Die Sparkassen hatten sowohl das Bargeld umzutauschen als auch die bestehenden Konten umzuwerten. Die vor dem 9. Mai 1945 entstandenen Spar- und Giroeinlagen, die über die o.g. 300 bzw. 400 RM hinausgingen, wurden erst ab 1. Juli 1949 bis Ende 1950 im Verhältnis 10:1 umgewertet und in Schuldbuchforderungen umgewandelt.
Bis Ende 1950 war so in gewisser Weise neben dem Aufbau des neuen Sparkassenwesens auch das Altgeschäft, wenn auch nicht abgeschlossen, so doch im Wesentlichen geregelt. Die Sparkassen selbst mussten innerhalb der entstehenden Bankenlandschaft ihren Platz finden, worauf an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll.

Bestandsgeschichte
Das BLHA übernahm den Bestand 1956 vom Verwaltungsarchiv des Rates des Bezirkes Potsdam mit unvollständigen Ablieferungsverzeichnissen. 1974 wurde er einfach verzeichnet und 2003 entstand das Findbuch. Wichtige Informationen zur Geschichte des Sparkassenverbandes gibt u.a. die Denkschrift in Nr. 193.


Abkürzungen

HO Handelsorganisation
Hzst. Hauptzweigstelle
RM Reichsmark, Rentenmark
SBZ Sowjetische Besatzungszone
SMAD Sowjetische Militäradministration in Deutschland
VdgB-BHG Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe - Bäuerliche Handelsgenossenschaft
Vorgänger:Brandenburgischer Sparkassen- und Giroverband (bis 1945)
Nachfolger:Hauptreferat Sparkassen und Banken in der Abt. Finanzen der Räte der Bezirke

Angaben zum Umfang

Umfang:8 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 287 Brandenburgischer Sparkassenverband, Potsdam Nr.
Veröffentlichungen:Wysocki, Josef und Hans-Georg Günther: Geschichte der Sparkassen der DDR 1945 bis 1990. Stuttgart 1998.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=65998
 
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